Steuerberatung – Steuerklärungen
Umfassende Beratung in allen Steuerfragen. Planung der Steueroptimierung unter Berücksichtigung aller Zusammenhänge. Ausfertigung von Steuererklärungen und Mehrwertsteuerabrechnungen. Rechtsvertretung von Behörden und Instanzen und Abfassung von Einsprachen, Rekursen und Beschwerden. Beratung in AHV- und Personalvorsorgeangelegenheiten.
Steuererklärungen sollten korrekt und nach den gesetzlichen Richtlinien ausgefüllt werden. Nutzen Sie mein umfassendes Know How im Bereich Steuerberatungen.
Aktuelles zur Steuererklärung
Säule 3a:
Gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a
Maximal erlaubter Steuerabzug, mit Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung | CHF 7’056 |
ohne Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung | CHF 35’280 |
- Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge:
- Abzug Erwerbstätige mit Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung neu CHF 7’056.-
- Abzug Erwerbstätige ohne Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung neu CHF 35‘280.-; wichtig: Hier gilt nach wie vor die Beschränkung auf 20 Prozent des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens.